Unser Vereinsheim bietet neben einer voll ausgestatteten Bar mit Zapfanlage und Küche sowie sanitären Anlagen ausreichend Platz zum Feiern für maximal 50 Personen. Bei warmem Wetter kann die Personenzahl durch Nutzung unserer Terrasse etwas erhöht werden.
Wenn ihr für eine Hochzeit, Taufe, Geburtstagsfeier oder zu einem anderen Anlass das Vereinsheim mieten möchtet, dann wendet euch für weitere Informationen bitte per Mail an:
vermietung@kgv-henrichenburg.de
Bitte beachtet Folgendes:
aus gegebenem Anlass können wir keine Vermietungen für 18. Geburtstage oder Abiturfeiern mehr annehmen.
Sendet uns am Besten gleich eure Telefonnummer, damit wir telefonisch Kontakt aufnehmen können. Gerne können wir dann auch einen Termin vor Ort zur Besichtigung und Klärung von Fragen vereinbaren.
Auf der folgenden Seite könnt ihr sehen, ob euer
Wunschtermin
noch frei ist.
Ausstattung des Vereinsheims:
- Bar inklusive Ausschank
- Küche inklusive Geschirr, Gläser und Besteck
- Spülmaschine
- Tische und Bestuhlung für 50 Gäste
- sanitäre Anlagen getrennt nach Geschlecht (leider sind die Sanitäranlagen z.Z. nicht rollstuhlgerecht)
- abgegrenzter Außenbereich zum Grillen
Ausleihen gegen Gebühr könnt ihr außerdem:
- Partytische/Stehtische (5,- € pro Tisch)
- Bierzeltgarnitur (5,- € pro Garnitur, d.h. ein Tisch und zwei Bänke)
- Holzkohlegrill (inklusive Reinigung) (10,- €)
- Partyzelt ca. 3x6 m (inklusive Auf- und Abbau) (60 €)
Preis für die Anmietung:
Für die Anmietung des Vereinsheims erheben wir einen Kostenbeitrag von 260 €. Darin inbegriffen sind Energiekosten und Endreinigung, sowie die Nutzung des WLAN z.B. für Musikstreaming.
ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2025 liegt der Kostenbeitrag bei 270 €!
Solltet ihr das Vereinsheim an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Nutzen wollen, kostet der zweite Tag nur 110 € extra.
Von Montags bis Freitags besteht die Möglichkeit zur stundenweisen Nutzung. Diese kostet 20 € pro Stunde. Dabei fällt eine Reinigungspauschale von 40 € an. Das WLAN kann auch hier ebenfalls kostenlos genutzt werden.
Für jede Vermietungsart erheben wir eine Kaution von 200,00 €, die ihr natürlich zurückbekommt, sofern wir keine Schäden am Inventar oder Vertragsbruch feststellen!
Die Preise gelten für Vermietungen ab dem 1. Januar 2024.
Wichtig ist auch immer das Kleingedruckte (Vertragssbedingungen):
§ 1 Allgemeines
1. Das Vereinshaus wird in einwandfrei gereinigtem sowie voll funktionsfähigem und unbeschädigtem Zustand aller Einrichtungen übergeben. Für Schäden, die während der Nutzung an Gebäude, Einrichtungen und Inventar verursacht werden, haftet der Nutzer.
2. Die Nutzung des Vereinshauses geschieht auf eigene Gefahr und Haftung des Nutzers. Der Kleingartenverein Henrichenburg e.V. lehnt jede Haftung für Personen- oder Sachschäden ab.
§ 2 Mietberechtigte Personen
1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen.
2. Auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist zu achten. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten oder eine dem KGV Henrichenburg angezeigte volljährige Aufsichtsperson.
a. Anwesenheit der Erziehungsberechtigten/volljährige Aufsichtsperson bei Veranstaltungen von Minderjährigen während der gesamten Dauer der Veranstaltungen (auch bei Feiern „in einen 18. Geburtstag“).
b. Der KGV Henrichenburg behält sich vor die Anwesenheit während der Veranstaltungen zu prüfen. Bei Verstößen kann die Veranstaltung beendet werden.
§ 3 Vermietung an Dritte, Untervermietung
1. Der Nutzer verpflichtet sich, das Vereinshaus ausschließlich für seinen eigenen Bedarf zu nutzen und dieses Nutzungsrecht keinem Dritten einzuräumen. Insbesondere ist eine kommerzielle Nutzung nicht zulässig.
§ 4 Nutzungsdauer
1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Nutzungsdauer, jedoch frühestens nach erfolgter Schlüsselübergabe.
2. Kann die Nutzung zum vereinbarten Zeitraum durch den Nutzer nicht wahrgenommen werden, dann muss die Absage mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Datum des Nutzungsbeginns schriftlich erfolgen. Andernfalls ist vom Nutzer eine Entschädigung in Höhe des Kostenbeitrages zu zahlen.
3. Wird das Vereinshaus zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung gestellt, dann kann der Nutzer Schadenersatz nur fordern, wenn der Verein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat.
4. Das Vereinshaus ist pünktlich bei Ablauf der Nutzungszeit besenrein zurückzugeben.
§ 5 Parkplätze
1. Der Nutzer kann sein eigenes Fahrzeug auf dem Parkplatz vor dem Vereinsheim abstellen.
2. Gäste des Nutzers müssen ihre Fahrzeuge außerhalb der Kleingartenanlage abstellen.
§ 6 Dekorationen
1. Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln oder Tackern an Wänden, Türen, Decken oder Holz befestigt werden.
2. Selbst angebrachter Schmuck, mitgebrachte Gegenstände usw. sind vor der Rückgabe des Vereinshauses restlos zu entfernen.
§ 7 Umgang mit Vereinseigentum
1. An die Zapfanlage können 30 oder 50 Liter Bierfässer angeschlossen werden. Der vorhandene Bajonettverschluss ist nicht für alle Fasssorten geeignet. Für den Fassanschluss sorgt der Nutzer selbst.
2. Nach Ende der Veranstaltung sind alle elektrischen Geräte auszuschalten und das Vereinsheim abzuschließen.
3. Benutztes Geschirr, Besteck, vereinseigene Geräte sind in einwandfrei und ggf. gereinigtem Zustand zurückzulassen.
§ 8 Müllentsorgung
1. Für die Entsorgung von Abfällen sorgt der Nutzer selbst. Abfallbehälter des Vereins stehen nicht zur Verfügung.
§ 9 GEMA
1. Eventuell erforderliche Meldung an die GEMA über Musikdarbietungen und die Zahlung der hierfür erhobenen Gebühren sind vom Nutzer zu erledigen.
§ 10 Musiklautstärke, Feuerwerk, Konfetti
1. Ab 22 Uhr sind Musik und Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
2. Bei Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm behält der KGV Henrichenburg sich vor, die Veranstaltung sofort zu beenden.
3. Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Form innerhalb und außerhalb der Anlage des KGV Henrichenburg ist generell untersagt. Der Nutzer haftet für seine Gäste. Bei Zuwiderhandlung behält sich der KGV Henrichenburg vor, die Veranstaltung sofort zu beenden.
4. Der Einsatz von Konfetti o.ä. ist zu unterlassen.
§ 11 Schäden
1. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich dem KGV Henrichenburg anzuzeigen. Für Schäden bei einer nicht erfolgten oder verspäteten Anzeige haftet ausschließlich der Nutzer.
§ 12 Schlüssel
1. Bei Verlust der übergebenen Schlüssel erstattet der Nutzer anfallende Kosten für eine neue Schließanlage.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Sollten bei einer Zuwiderhandlung des Nutzers gegen diese Bestimmungen Ansprüche von Dritten, insbesondere Behörden, gegen den KGV Henrichenburg gerichtet werden, ist der Nutzer verpflichtet, alle sich hieraus ergebenen Kosten dem KGV Henrichenburg zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere Bußgeldbescheide oder sonstige Strafen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
2. Der KGV Henrichenburg behält es sich vor, jederzeit die Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Veranstaltung unverzüglich beendet werden. Eine Rückvergütung der Kaution ist in diesen Fällen ausgeschlossen.